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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.)

Die Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus. Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

Wir sind vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten. Die Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, ist berechtigt, weitere Personen, auch Makler, zu beauftragen. Mehrkosten entstehen den Vertragsparteien nicht.

Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

2)

Bei allen Angaben ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet gegenüber der Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz mindestens in der Höhe des entgangenen Erfolgshonorars zu zahlen.

Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, besteht die Verpflichtung sofortiger Mitteilung. Andernfalls gilt der Nachweis als anerkannt und verpflichtet im Falle eines Vertragsabschlusses zur Zahlung des Erfolgshonorars.

Kommt es zum Vertragsabschluss, hat die Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Abschrift der notariellen Kaufvertragsurkunde. Die Vereinbarung zur Zahlung eines Erfolgshonorars und die Entlastung aus der Exposéhaftung, da der Käufer das Objekt eingehend besichtigt hat, wird in den Kaufvertrag aufgenommen; Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.

Sofern der Interessent Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen will, wird dieser Kontakt über die Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, hergestellt. Bei Direktverhandlungen mit dem Verkäufer ist auf den Makler Bezug zu nehmen, die Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, ist anschließend zu informieren.

3) Maklerprovision

a) Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine Provision, siehe Käufercourtage im Exposé (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer mit ein), des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.

b) Ist Gegenstand des vorliegenden Maklervertrages, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen und hat der Makler das Objekt aufgrund einer Vereinbarung vom Verkäufer zum Zwecke des Nachweises oder der Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Maklervertrages in seine Datenbank aufgenommen und hat sich der Makler dabei von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen lassen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten.

Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers.

c) Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

d) Die Courtage ist auch dann fällig, wenn ein Dritter einen Kaufvertrag abschließt und wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft, bzw. dem Angebotsempfänger abgeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – erfolgt.

4)

Als provisionsbegründeter Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im § 1 und in dem Erfassungsbogen genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründeter Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht.

Die Courtage ist auch dann fällig, wenn ein Dritter einen Kaufvertrag abschließt und wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger abgeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – erfolgt.

5)

Bei privater Wohnraumvermietung gilt das Bestellerprinzip. Bei einem Suchauftrag durch den Wohnungssuchenden, gilt eine Courtage von 2 Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. als vereinbart.

Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Courtage 2 % der auf die Gesamtvertragsdauer entfallenden Bruttomietsumme, mindestens aber das 2-fache einer Monatsbruttomiete zuzüglich Mehrwertsteuer.

Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt ist der Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und die beglaubigte Vertragskopie innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden.

Die Gebührenrechnung erfolgt durch die Rechnungsstelle der Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Gebühr. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten laut Angebot.

Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Zahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss

Die Gebühren nach der Gebührenordnung von der Firma ihre-immobilie.info, Inhaber J. Klünder, sind jeweils auch zu zahlen, wenn in anderer, als der nach dem Angebot vorgesehener Rechtsform, Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen der Gebührensätze zugrunde zu legen sind.

Im Verkehr mit Kaufleuten ist Bremen Erfüllungsort und Gerichtsstand.